Standard-Geschäftsbedingungen für die Nutzung der WIFI-Dienste

(November 2023)

Die folgenden Bedingungen (nachfolgend „WIFI-Bedingungen“) regeln die kostenfreie Nutzung (nachfolgend „Freier WIFI-Dienst“) sowie die kostenpflichtige Nutzung (nachfolgend „PayGo-WIFI- Dienst“, gemeinsam mit dem freien WIFI-Dienst die „WIFI-Dienste“) der The HGHI Schultheiss Quartier GmbH & Co. KG, Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin, Deutschland (eingetragen beim Amtsgericht Berlin unter HRA 36691 B) (nachfolgend „HGHI“), durch Kunden an ausgewählten, lokal definierten und öffentlich zugänglichen Standorten. Wir verweisen auf die Datenschutzrichtlinien - siehe Abschnitt 7 -.

1. Vertragsabschluss

1.1 PayGo-WIFI-Dienst: Der Vertrag mit HGHI betreffend die Nutzung des PayGo-WIFI-Dienstes wird abgeschlossen beim erstmaligen Zugang und durch Bestätigung der Kundenzugangsdaten auf dem Online-Portal (nachfolgend „Login“) von HGHI (Angebot) und Bestätigung der Nutzung der WIFI-Dienste durch HGHI auf der Zielseite (Annahme). Die Zugangsdaten werden auf einem (elektronischen oder physischen) Voucher (nachfolgend „Voucher“) angegeben, den der Kunde vor dem ersten Login an autorisierten Verkaufsstellen (z. B. an der Hotelrezeption, beim Kassenpersonal usw.) oder auf dem Online-Portal von HGHI erwerben kann. HGHI bietet Voucher mit unterschiedlichen Nutzungszeiten an.

1.2 Freier WIFI-Dienst: Der Vertrag mit HGHI betreffend die Nutzung des Freien WIFI-Dienstes wird abgeschlossen durch Annahme der aktuellen WIFI-Bedingungen auf der Startseite (Angebot) und Bestätigung der Nutzung der Freien WIFI-Dienste auf der Zielseite (Annahme). Das Vertragsverhältnis des Freien WIFI-Dienstes endet automatisch ohne Kündigung, entweder durch Logout oder bei Ablauf der festen Vertragslaufzeit.

2. Dienste von HGHI

2.1 Durch seine WIFI-Dienste an bestimmten Standorten bietet HGHI mobilen Zugang zum Internet für bestimmte technisch kompatible Geräte (zum Beispiel Laptops, Smartphones und Tablets) im Rahmen der technischen und betrieblichen Fähigkeiten. Ein Gerät ist grundsätzlich technisch kompatibel, wenn es eine WIFI-kompatible IEEE802.11b/g/n-Schnittstelle, ein geeignetes Betriebssystem und einen Internetbrowser besitzt und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert ist. Die Nutzung der WIFI-Dienste von HGHI kann es erfordern, dass vorhandene Proxy-Einstellungen und eine so genannte statische IP-Adresse auf dem Gerät deaktiviert werden müssen. Sollte dies notwendig sein, werden die voreingestellten Proxy-Einstellungen auf dem Gerät für die Dauer der Nutzung der WIFI-Dienste automatisch überschrieben.

2.2 Die Nutzungsdauer eines Vouchers für den PayGo-WIFI-Dienst von HGHI (Abschnitt 1.1) beginnt mit dem ersten Login und endet bei Ablauf der Nutzungsdauer des Vouchers.

2.3 Der Kunde kann sich über den aktuellen Status der Nutzungsdauer des PayGo-WIFI-Dienstes im ‚Statusfenster‘ informieren. Mit der Infrastruktur von HGHI kann der Kunde auch WIFI-Dienste von Dritten nutzen, sofern HGHI mit diesen entsprechende Kooperationsvereinbarungen getroffen hat. Art und Umfang der Nutzung richten sich nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen der dritten Partei.

2.4 HGHI ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung seiner WIFI-Dienste zu garantieren, da diese u. a. von der Netzwerkkapazität und der Zahl der Nutzer an einem bestimmten WIFI-Zugangspunkt abhängig sein kann.

2.5 Kunden des Freien WIFI-Dienstes können keine störungsfreie Leistung beanspruchen. HGHI übernimmt daher keine Haftung bei Unterbrechung oder Störung des Freien WIFI-Dienstes, wenn diese nicht von HGHI, ihren Erfüllungsgehilfen oder Rechtsvertretern verursacht wurden. Dessen ungeachtet bemüht sich HGHI, eine solche Unterbrechung oder Störung so bald wie möglich zu beseitigen oder auf eine Beseitigung hinzuwirken. Darüber hinaus behält sich HGHI das Recht vor, den Freien WIFI-Dienst oder die betreffende Internetverbindung frühestens nach 15 Minuten Inaktivität zu unterbrechen.

2.6 Die WIFI-Dienste können einen Content-Filter zur Sperrung unrechtmäßiger, sittenwidriger oder anderer verbotener Inhalte enthalten, entsprechend den Regelungen in Abschnitt 5.1. Zu diesem Zweck werden bestimmte Ports gesperrt.

3. Sicherheit

Von Dritten übermittelte Inhalte sind nicht Teil des WIFI-Dienstes von HGHI und werden von HGHI nicht überwacht. HGHI übernimmt keine Verantwortung für die Sicherheit von Daten und Informationen, die der Kunden während der Nutzung der WIFI-Dienste übermittelt, weder dafür, ob diese Daten und Informationen Malware (z. B. Viren, ‚Trojaner‘ usw.) enthalten, noch dafür, ob sie die Rechte Dritter, Urheberrechtsbestimmungen oder das Strafgesetz verletzen. Die zwischen dem Kundengerät und dem WIFI-Zugangspunkt übermittelten Daten sind unverschlüsselt und möglicherweise können Dritte darauf zugreifen.

4. Preisermittlung für den PayGo-WIFI-Dienst

Es gelten die jeweiligen Bruttopreise, die dem Kunden vor Vertragsabschluss genannt wurden, entweder durch den autorisierten Vertriebsmitarbeiter oder durch HGHI, wenn der Voucher über das Online-Portal von HGHI erworben wurde.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Die von HGHI angebotenen WIFI-Dienste dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem: zur Sicherstellung der Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz sowie der nationalen und internationalen Gesetze zum Urheberrecht; unrechtmäßige oder sittenwidrige Informationen (z. B. illegale Musik- oder Medien-Downloads) weder herunter zu laden noch zu verbreiten; die Übertragung von Viren, ‚Trojanern‘, Junk-E-Mail, Spam-E-Mail oder unverlangter Massen-E-Mails weder anzubieten, noch zu übermitteln, noch andere dazu aufzufordern; keine Organisation zu nutzen oder Anwendung auszuführen, die zu einer Unterbrechung oder Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der Server oder Netzwerke von HGHI oder anderer Netzwerke führt oder führen kann; auf die Rechner von Internetnutzern nicht automatisch, ohne Genehmigung oder verdeckt ausführbare Routinen zu übertragen (z. B. Spyware, Dialer etc.); Daten ausschließlich unter Nutzung der derzeitigen Standards der TCP/IP-Protokollfamilie zu übertragen.

5.2 Es obliegt der Verantwortung des Kunden, für seine Software Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, so dass die Datenübertragung gegen den Zugriff von Dritten geschützt ist. Darüber hinaus hat der Kunde laufend sicherzustellen, dass er gegen Datenverlust geschützt ist.

5.3 Der Kunde beendet den PayGo-WIFI-Dienst stets durch Abmeldung. Beim Freien WIFI-Dienst findet die Abmeldung automatisch durch Verlassen der WIFI-Zone statt.

5.4 Der Kunde hält HGHI, deren Mitarbeiter, Stellvertreter und Erfüllungsgehilfen schad- und klaglos gegenüber allen Ansprüchen von Dritten, die sich durch die unrechtmäßige Nutzung der WIFI-Dienste von HGHI durch ihn selbst oder durch einen Dritten ergeben, im Sinne von Abschnitt 6 weiter unten, oder durch eine Verletzung seiner Pflichten gemäß Abschnitt 5. Der Kunde ist allein verantwortlich für von ihm oder durch Dritte bereitgestellte Internet-Inhalte. Diesbezüglich hält der Kunde HGHI sowie deren Mitarbeiter, Stellvertreter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls schad- und klaglos gegenüber Drittansprüchen.

5.5 Bei einer erheblichen, andauernden und schuldhaften Verletzung der ihm obliegenden Pflichten durch den Kunden hat HGHI das Recht, alle verfügbaren und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um auf Kosten des Kunden die missbräuchliche Nutzung zu beseitigen. Insbesondere hat HGHI das Recht, den Zugang zu den WIFI-Diensten von HGHI mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu beenden und/oder die Inhalte und Daten, welche Anlass für die Vertragsverletzung waren, vom Server und von den Systemen von HGHI auf Kosten des Kunden zu entfernen.

6. Nutzung durch Dritte

Der Kunde des PayGo-Wifi-Dienstes darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Benutzername und Passwort des Kunden sowie alle aufgrund der Verwendung des Benutzernamens und Passworts ablaufenden Vorgänge sind vertraulich und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Zugangsdaten dürfen nur auf verschlüsselten Endgeräten gespeichert werden. Der Kunde informiert HGHI unverzüglich über einen Verlust der Zugangsdaten und jede unbefugte Nutzung des PayGo-WIFI-Dienstes durch Dritte.

7. Datenschutz

Alle von Ihnen uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und der Datenschutzrichtlinie verwendet, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.schultheissquartier.de/impressum.

8. Haftung

8.1 HGHI haftet uneingeschränkt für vorsätzliche Handlungen. Dies gilt auch hinsichtlich der Entschädigungspflicht bei schuldhaftem Verlust des Lebens, körperlichen oder gesundheitlichen Schäden. Darüber hinaus haftet HGHI für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, um den Vertragszweck zu erfüllen, die eine unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung des Vertrags sind und deren Verletzung die Vertragserfüllung, die der Kunde erwartet und erwarten kann, beeinträchtigt. In Fällen, in denen ausschließlich Sachschäden verursacht wurden, beschränkt sich die Haftung von HGHI auf maximal EUR 12.500 je Kunde. Tritt Schadensersatzpflicht infolge einer einzelnen Handlung oder eines einzelnen Schadensereignisses bei mehreren Kunden ein und ist nicht Folge einer vorsätzlichen Handlung von HGHI, so ist die Schadensersatzpflicht, ungeachtet der Haftungsbeschränkung in Bezug auf den Einzelkunden, auf maximal 10 Millionen EUR (nachfolgend „Höchstgrenze“) beschränkt. Falls die an mehrere geschädigte Kunden aufgrund desselben Schadensereignisses zu zahlende Entschädigung die Höchstgrenze übersteigt, wird der Schadensersatz anteilig der für alle Schadensersatzansprüche verfügbaren Summe bis zur Höchstgrenze reduziert.

8.2 HGHI haftet nicht für Schäden durch Höhere Gewalt sowie für unvorhersehbare, intermittierende Unterbrechungen der WIFI-Dienste, auf die HGHI keinen Einfluss hat, insbesondere wegen Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, Ausfall von Kommunikationsnetzwerken sowie für Schäden, die vom Kunden durch Beachtung seiner Pflichten, insbesondere durch einen rechtzeitigen und angemessenen Datenschutz, hätten vermieden werden können. In diesen Fällen trifft HGHI alle zumutbaren Maßnahmen, um so schnell wie möglich diese Unterbrechungen, respektive Unterbrechungen der WIFI-Dienste, zu beseitigen oder Schritte zu ihrer Beseitigung einzuleiten.

8.3 Insoweit als die Haftung von HGHI durch die oben erwähnten Vertragsbestimmungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies gleichermaßen für die Haftung der Mitarbeiter und Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von HGHI.

8.4 Die sich aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Betrug oder Arglist oder aufgrund einer Garantie ergebende Entschädigungspflicht bleibt hiervon unberührt.

9. Sonstiges

9.1 Das Vertragsverhältnis zwischen HGHI und ihren Kunden wird durch das entsprechende Gesetz in Abhängigkeit von der juristischen Person geregelt.

9.2 Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht.

9.3 Kundenansprüche aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HGHI an Dritte abgetreten werden.

ENDE DER HINWEISE